Durch unser Verfahren der Entschuldigung von Unterrichtsversäumnissen möchten wir sicherstellen, dass unsere Schüler*innen mit Hilfe ihrer Eltern, die Verhaltensweisen erlernen, die später in der Arbeitswelt auch von ihnen erwartet werden.
Unentschuldigte Schulversäumnisse ("Schuleschwänzen") werden am Ende durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit teilweise empfindlichen Sanktionen geahndet:
https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Schulpflicht.html
In besonderen Fällen können Schüler*innen sogar ohne weitere Ankündigungen der Schule verwiesen werden.
Absehbare Unterrichtsversäumnisse, auch im Sinne von Beurlaubungen bei religiösen Festen, sind bei bis zu eintägigen Versäumnissen mit der Klassenleitung schriftlich abzuklären.
Über mehrtägige Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter aufgrund eines rechtzeitig einzureichenden schriftlichen Antrages.